BFH: Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger – Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit
Der BFH im Urteil vom 15.6.2010 – VIII R 14/09 – entschieden: Eine Volljuristin ohne anwaltliche Zulassung, die als Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin tätig ist, erzielt Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. An der früheren Beurteilung, nach der Einkünfte berufsmäßiger Betreuer als gewerblich eingestuft wurden (BFH-Urteil vom 4.11.2004 – IV R 26/03), hält der BFH nicht mehr fest.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2142-3