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Steuerrecht
17.08.2010
Steuerrecht
BFH: Berufsbetreuer - keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Der BFH hat im Urteil vom 15.6.2010 - VIII R 10/09 - entschieden: Eine Sozietät von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig sind, erzielt aus der Berufsbetreuung Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Änderung der Rechtsprechung). Die Abfärberegelung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG findet daher keine Anwendung.

Wie der BFH im Urteil vom 15.6.2010 - VIII R 14/09 - entschieden hat, erzielt auch eine Volljuristin ohne anwaltliche Zulassung, die  als Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin tätig ist, Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit.

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