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Steuerrecht
28.11.2012
Steuerrecht
BFH: Beruflicher Unfallschaden ohne Reparatur nur begrenzt abziehbar

Der BFH hat im Urteil vom 21.8.2012 – VIII R 33/ 09 – entschieden: Erleidet ein nichtselbstständig tätiger Steuerpflichtiger mit seinem privaten PKW auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Unfall und veräußert er das Unfallfahrzeug in nicht repariertem Zustand, bemisst sich der als Werbungskosten abziehbare Betrag nach der Differenz zwischen dem rechnerisch ermittelten fiktiven Buchwert vor dem Unfall und dem Veräußerungserlös.
(s. auch PM BFH vom 28.11.2012)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-3041-3 unter www.betriebs-berater.de

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