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Steuerrecht
10.09.2009
Steuerrecht
EU-Kommission: Bericht über Steuerrückforderungen angenommen

Die EU-Kommission hat am 4.9.2009 einen Bericht über das Übereinkommen bei der gegenseitigen Unterstützung von Steuerrückforderungen angenommen. Die Beitreibung der Steuerforderungen betrifft bestimmte Angaben, Zölle, Steuern und weitere zwischen 2005 und 2008 festgesetzte Maßnahmen. Laut Statistik steigen die Beträge anrechenbarer Steuern, die durch die gegenseitige Unterstützung zwischen den EUMitgliedstaaten als erstattungsfähig anerkannt wurden. Die Beträge stiegen sogar umdas Sechsfache zwischen 2003 und 2008. Dennoch weisen die bisher erstatteten Beträge eine erstaunlich niedrige Rate im Verhältnis zu der von den Mitgliedsländern geforderten Erstattung auf.

(PM EU-Kommission vom 4.9.2009)

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