BFH: Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG – Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft
Der BFH hat mit Urteil vom 20.8.2013 - IX R 1/13 - wie folgt entschieden:
1. Leistungen des GmbH-Gesellschafters aus einer für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung kommen als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung in Betracht, wenn die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und die Rückgriffsforderung gegen die Gesellschaft wertlos ist.
2. Die Anschaffungskosten erhöhen sich um den Nennwert der wertlos gewordenen Rückgriffsforderung, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme bereits in der Krise war. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus der maßgeblichen Bürgschaft werden als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Berechnung des Auflösungsverlusts des Klägers berücksichtigt.