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Steuerrecht
23.11.2010
Steuerrecht
Bundesrat: Beratung JStG 2010 am 26.11.2010

Der Bundesrat berät auf seiner Sitzung am 26.11.2011 u a. das JStG 2010 (BR-Drs. 670/10). Der Bundestag hat mit dem Gesetz umfangreiche Änderungen des deutschen Steuerrechts vorgenommen, um steuerrechtliche Regelungen zu konkretisieren, an aktuelle Rechtsprechung anzupassen und mit EU-Recht in Einklang zu bringen. Hierzu änderte er insgesamt 26 Gesetze und fünf Verordnungen, wobei die Maßnahmen überwiegend technischen Charakter haben. Den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung, zu dem der Bundesrat im Juli 2010 umfangreich Stellung genommen hatte, veränderte und ergänzte der Bundestag in mehreren Punkten. So führt er teilweise den Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu einer Höhe von 1 250 Euro der Aufwendungen wieder ein. Im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht stellt er rückwirkend in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehen gleich.

Die Forderung des Bundesrats, für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten einen Steuerfreibetrag bis zu 2 100 Euro einzuführen, hat der Bundestag berücksichtigt (vgl. BT-Drs. 17/2249 und 17/2823 sowie Bericht des Finanzausschusses, BT-Drs. 17/3449 und 17/3549).

(PM BR vom 23.11.2010)

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