BFH: Bemessung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer
Der BFH hat mit Urteil vom 26.9.2019 – V R 27/19 (V R 1/17), ECLI:DE:BFH:2019:U.260919.VR27.19.0 – wie folgt entschieden:
Liefert der Unternehmer Gegenstände, für die er den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG nicht in Anspruch nehmen konnte, sind diese Lieferungen in die Bemessung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 28 UStG nicht einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen erst durch die Veräußerungstätigkeit entsteht.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2019-2901-5