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Steuerrecht
07.09.2011
Steuerrecht
BFH: Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

Der BFH hat im Urteil vom 12.5.2011 – V R 46/ 10 – entschieden: Mit einer Rechnung, die nicht auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung hinweist, und einer nicht gegenüber dem liefernden Unternehmer abgegebenen Verbringungserklärung, die den Unternehmer auch nicht namentlich bezeichnet, kann der Belegnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 UStDV nicht geführt werden. Hat der Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen nach § 6a Abs. 1 UStG nicht vorliegen, ist die Lieferung gem. § 6a Abs. 4 S. 1 UStG gleichwohl steuerfrei, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. Für diese Vorschrift besteht zwar keine ausdrückliche Grundlage in der Richtlinie 77/388/EWG. Sie entspricht jedoch der Rechtsprechung des EuGH. Danach sind die zuständigen Behörden des Liefermitgliedstaats nicht befugt, einen gutgläubigen Lieferanten, der Beweise vorgelegt hat, die dem ersten Anschein nach sein Recht auf Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung von Gegenständen belegen, zu verpflichten, später Mehrwertsteuer auf diese Gegenstände zu entrichten, wenn die Beweise sich als falsch herausstellen, jedoch nicht erwiesen ist, dass der Lieferant an der Steuerhinterziehung beteiligt war, soweit er alle ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass die von ihm vorgenommene innergemeinschaftliche Lieferung nicht zu seiner Beteiligung an einer solchen Steuerhinterziehung führt.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2261-1 unter www.betriebs-berater.de

--> Zur Anerkennung von Versendungsbelegen vgl. auch BFH, 17.2.2011 – V R 28/10, BB 2011, 1749 Ls; zur Versagung der Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen aufgrund Karussellgeschäften vgl. BFH 17.2.2011 – V R 30/ 10, BB-Entscheidungsreport Demuth/Billau, BB 2011, 2088 zum EuGH-Urteil vom 7.12.2010 – C- 285/09 (EWS 2011, 59) zur Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen s. auch Bürger/Paul, BB 2011, 540.

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