BMF: Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2018
Gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG ist das BMF ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2018 bekannt gemacht (siehe Anlage).
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 27.9.2017 (BStBl. I 2017, …) zu beachten.
Auf den Internetseiten des BMF: Download des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2018 (PDF, 1 MB)
BMF, Schreiben vom 27.9.2017 – IV C 5 - S 2378/17/10001