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Steuerrecht
03.09.2009
Steuerrecht
BMF: Bekanntgabe des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2010

Das BMF hat durch Schreiben vom 26.8.2009 – IV C 5 – S 2378/09/10002 – die Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber geregelt. Ferner gibt es die Muster des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2010 und der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2010 bekannt. Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28.2. des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 S. 2 EStG). Das für die Authentifizierung erforderliche Zertifikat muss vom Datenübermittler einmalig unterwww.elster online.de beantragtwerden.

Volltext des Schr.: // BB-ONLINE BBL2009-1947-4

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