EU-Kommission: Bekämpfung der Steuerhinterziehung
Am 1.1.2013 treten neue EU-Vorschriften in Kraft, die es den Mitgliedstaaten erleichtern sollen, die ihnen geschuldeten Steuern zu berechnen und zu erheben. Grundlage für einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU ist die Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/ EWG. Einer der wichtigsten Aspekte der Richtlinie ist die Aufhebung des Bankgeheimnisses. Ferner werden einheitliche Formblätter und Verfahren eingeführt, durch die der Austausch von Daten zwischen den nationalen Behörden schneller und effizienter wird. Steuerbeamte können ermächtigt werden, an behördlichen Ermittlungen in einem anderen Mitgliedstaat teilzunehmen. Ebenso können sie beantragen, dass ihre Steuersachen betreffenden Unterlagen und Entscheidungen andernorts in der EU zugestellt werden. Die Richtlinie hat einen weiten Anwendungsbereich, der alle Arten von Steuern erfasst, ausgenommen jene, für die besondere EU-Rechtsvorschriften gelten (d. h. die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern). Weitere Informationen sind der Pressemitteilung und der Internetseite der EU-Kommission zu entnehmen.
(Quelle: PM EU-Kommission vom 17.12.2012)