BFH: Beiträge des Arbeitgebers i. S. d. § 3 Nr. 63 EStG
Der BFH hat im Urteil vom 9.12.2010 – VI R 57/ 08 – entschieden: Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer, die in dem Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthalten sind, sind als Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Für die Qualifizierung einer Zahlung als Beitrag des Arbeitgebers i. S. d. § 3 Nr. 63 EStG ist die versicherungsvertragliche Außenverpflichtung maßgeblich. Es kommt dagegen nicht darauf an, wer die Versicherungsbeiträge finanziert, d. h. wer durch sie wirtschaftlich belastet wird.
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