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Steuerrecht
28.08.2020
Steuerrecht
BFH: Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer: Zufluss von Tantiemen bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses

Der BFH hat mit Urteil vom 28.4.2020 – VIR44/17 – wie folgt entschieden:

Eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a Abs. 2 GmbHG führt auch im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht per se zu einer Vorverlegung des Zuflusses einer Tantieme auf den Zeitpunkt, zu dem die Fälligkeit bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten wäre.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext:BB-ONLINE BBL2020-1941-2

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