BFH: Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels
Der BFH hat durch Urteil vom 24.6.2009 – X R 36/ 06 – entschieden: Die Einbringung eines Grundstücks in eine vom Steuerpflichtigen beherrschte GmbH vor Fertigstellung des Gebäudes ist bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels als Anhaltspunkt für das Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht heranzuziehen. Der Gewinn, der anlässlich der Einbringung eines Grundstückshandelsbetriebs in eine GmbH entsteht, ist aufgrund der Rechtsgrundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel gewerbesteuerbar und -pflichtig. Nach den Umständen des Streitfalls hat der Kläger von Anfang an beabsichtigt, die erworbene Wohnung zu teilen, um anschließend die neu entstandenen Wohnungen zu veräußern. Das Grundstück habe deshalb ab dem Erwerb zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels gehört und sei im Wege der Einbringung an die beherrschte GmbH veräußert worden.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2003-2