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Steuerrecht
03.11.2011
Steuerrecht
EuGH: Begriffe „entgeltliche Leistung“ und „wirtschaftliche Tätigkeit“ beim Factoring

Der EuGH hat durch Urteil vom 27.10.2011 – C- 93/10 – entschieden: Art. 2 Nr. 1 und Art. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG sind dahin auszulegen, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der auf eigenes Risiko zahlungsgestörte Forderungen zu einem unter ihrem Nennwert liegenden Preis kauft, keine entgeltliche Dienstleistung i. S. v. Art. 2 Nr. 1 dieser Richtlinie erbringt und keine in ihren Geltungsbereich fallende wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, wenn die Differenz zwischen dem Nennwert dieser Forderungen und deren Kaufpreis den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der betreffenden Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Übertragung widerspiegelt.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2773-1 unter www.betriebs-berater.de

--> Hierzu erscheint in Kürze ein BB-Kommentar von Hahne.

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