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Steuerrecht
02.09.2010
Steuerrecht
BFH: Begriff der Ansässigkeit – Vorlage an den EuGH

Der BFH hat mit der Entscheidung vom 30.6.2010 – XI R 5/08 – dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist ein Steuerpflichtiger bereits dann ein „im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger“ i. S. d. Art. 21 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG, wenn er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland hat, oder muss als weitere Voraussetzung hinzukommen, dass er seinen privaten Wohnsitz nicht im Inland hat? Die Annahme, dass die Dienstleistung bereits dann von „einem im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen“ erbracht wird, wenn der Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland liegt, unabhängig davon, wo sich der private Wohnsitz befindet, dient auch einer einfachen Rechtsanwendung. Dem Leistungsempfänger, der zu Recht davon ausgeht, dass der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland hat, werden Nachforschungen über dessen privatenWohnsitz erspart.

Volltext der Entsch.: // BB-ONLINE BBL2010-2205-1

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