EuGH: Begriff „Forderungen mit Gewinnbeteiligung“
Der EuGH hat mit Urteil vom 12.9.2017 – C-648/15, Österreich ./. Deutschland - wie folgt entschieden: Der in Art. 11 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 24. August 2000 verwendete Begriff „Forderungen mit Gewinnbeteiligung“ ist dahin auszulegen, dass er Wertpapiere wie die im vorliegenden Fall in Rede stehenden nicht umfasst.