BFH: Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen
Der BFH hat im Urteil vom 15.12.2010–II R41/08– entschieden: Bei der Berechnung des Höchstwerts i. S. d. § 16 BewG ist bei einem bebauten Grundstück auf die Gesamtregelung des § 146 BewG einschließlich der Mindestwertregelung des § 146 Abs. 6 BewG abzustellen. Eine gesonderte FeststellungdesGrundbesitzwerts fürZwecke des § 16 BewG ist entbehrlich, wenn aufgrund eines bereits gesondert festgestellten Grundbesitzwerts eine weitere gesonderte Feststellung für den Stichtag denselben Grundbesitzwert ergäbe.
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