FG Niedersachsen: Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
Legt eine gewerblich geprägte Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 EStG – hier: eine GmbH & Co KG – eingezahltes Kommanditkapital verzinslich an, beteiligt sie sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und beginnt ihre werbende Tätigkeit mit der Folge, dass danach erzielte Erträge gewerbesteuerpflichtig sind.
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde hin hat der BFH – Az. IV B 73/12 – die Revision zugelassen. Revision eingelegt (Az. des BFH: IV R 1/13).
FG Niedersachsen, Urteil vom 23.3.2012 – 1 K 275/09
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-789-4 unter www.betriebs-berater.de
--> Zur sachlichen Gewerbesteuerpflicht erscheint in Kürze ein Beitrag von Behrens/Braun.