BFH: Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände
Der BFH hat mit Urteil vom 26.7.2017 – II R 21/16 - wie folgt entschieden: Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das FA aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände.