BFH: Beginn der Antragsfrist für die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage – Vermutungsregel bei Einschiffsgesellschaft bezüglich der Absicht des langfristigen Betriebs von Handelsschiffen – Kürzung des Gewerbeertrags
Der BFH hat mit Urteil vom 16.1.2014 - IV R 15/13 - wie folgt entschieden: Die Antragsfrist des § 5a Abs. 3 S. 1 EStG a. F. beginnt frühestens ab dem Wirtschaftsjahr, in dem der Steuerpflichtige auch die Voraussetzungen des § 5a Abs. 2 S. 1 EStG erfüllt.