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Steuerrecht
17.06.2020
Steuerrecht
BMF: Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1.7.2020, Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens

Das Bundeskabinett hat am 12.6.2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020: Die Umsatzsteuer wird vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Hierzu stimmt das BMF derzeit einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Das endgültige Ergebnis der Erörterungen bleibt abzuwarten. Der Entwurf gibt den Stand vom 11.6.2020 wieder.

Entwurf des Schreibens vom 11.6.2020 unter https://www.bundesfinanzministerium.de

(Quelle: BMF PM vom 12.6.2020)

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