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Steuerrecht
10.02.2012
Steuerrecht
BFH: Beförderungsleistungen durch Chauffeurservice

Der BFH hat im Urteil vom 8.9.2011 – V R 5/10 – entschieden: Die Überlassung eines Fahrzeugs mit Chauffeur zu im Voraus vereinbarten und für zusätzliche fakultative Fahrtstrecken ist eine Beförderungsleistung i. S. v. § 3b UStG. Der Beurteilung als Mietvertrag steht entgegen, dass der Service nur verpflichtet war, die „jederzeitige angenehme Mobilität“ für Transporte vom Flugplatz zum Hotel, den Auftrittsorten oder anderen Zielen zu verschaffen; den Kunden wurde jedoch nicht – wie für eine Vermietung charakteristisch – der Besitz an den Fahrzeugen und die Verantwortung für den Erhalt und die unversehrte Rückgabe der Fahrzeuge übertragen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-414-1 unter www.betriebs-berater.de

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