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Steuerrecht
14.05.2010
Steuerrecht
BFH: Beerdigungskosten eines Alleinerben keine dauernde Last

Der BFH hat durch Urteil vom 19.1.2010 – X R 32/09 – entschieden: Hat sich der Vermögensübernehmer gegenüber dem Vermögensübergeber verpflichtet, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen, sind die Bestattungskosten dann nicht als dauernde Last i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar, wenn er Alleinerbe des Vermögensübergebers wird.
 
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1245-4

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