BFH: Beendigung der Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch Vorläufigkeitsvermerk
Der BFH hat mit Urteil vom 23.1.2013 - X R 32/08 - wie folgt entschieden: Die Finanzbehörde kann die durch Berufung auf ein vorgreifliches Verfahren bewirkte Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch einen Vorläufigkeitsvermerk derselben Reichweite beenden. Der Vorläufigkeitsvermerk bietet einen der Verfahrensruhe gleichwertigen Rechtsschutz.
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