FG Münster: Beendigung der Organschaft durch Anordnung der Eigenverwaltung
Das FG Münster hat mit Urteil vom 7.9.2017 – 5 K 3123/15 U - wie folgt entschieden:
Bei Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung mit Bestellung eines vorläufigen Sachwalters (§ 270 a InsO) entfällt eine organisatorische Eingliederung und damit die umsatzsteuerliche Organschaft, wenn das Gericht neben der vorläufigen Eigenverwaltung zugleich einen Vollstreckungsschutz gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO angeordnet hat.
(Leitsatz der Redaktion)
-> Das FG hat die Revision zugelassen.