FG Nürnberg: Bedarfswertermittlung für GmbH-Anteil
Das FG Nürnberg hat im Urteil vom 2.12.2010 – 4 K 715/2009 – entschieden: Der Wert eines GmbH-Anteils im Rahmen der Bedarfswertermittlung für die ErbSt kann auch dann aus einem Einzelnen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs erfolgten zeitnahen Verkaufs abgeleitet werden, wenn dieser lediglich eine Anteilshöhe von 6 % betrifft – jedenfalls dann, wenn kein Zwerganteil i. S. d. R 95 Abs. 3 S. 3 ErbStR vorliegt, weil der Veräußerer zur GmbHGeschäftsführung befugt ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. des BFH: II R 4/11).
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