FG Niedersachsen: Bedarfsbewertung von Grundstücken – Überprüfung vom Gutachterausschuss mitgeteilter Vergleichspreise durch das FG – Verhältnis von Verkaufspreis und Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 6.9.2018 – 1 K 68/17 - entschieden:
1. Eine Überprüfung der von den Gutachterausschüssen nach § 183 Abs. 1 S. 2 BewG mitgeteilten Vergleichspreise durch das Gericht ist darauf beschränkt, ob dem Gutachterausschuss offensichtliche Unrichtigkeiten unterlaufen sind.
2. Zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts im Sinne des § 198 BewG ist ein Sachverständigengutachten nicht stets vorrangig gegenüber einer stichtagsnahen Veräußerung zu berücksichtigen.