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Steuerrecht
29.08.2016
Steuerrecht
Verfahren: BdSt unterstützt neues Musterverfahren gegen Steuerzinsen

Der Bund der Steuerzahler unterstützt ein neues Musterverfahren gegen hohe Steuerzinsen. BdSt-Präsident Reiner Holznagel kritisiert, dass der Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen seit mehr als 50 Jahren bei 0,5 Prozent pro Monat liegt – also 6 Prozent pro Jahr. Angesichts der Niedrigzinsphase sei dieser Zinssatz zu hoch.

Mit einem neuen Musterverfahren will der BdSt jetzt prüfen lassen, ob der Zinssatz noch zeitgemäß ist.

Konkret unterstützt der Verband die Klage eines Ehepaares aus Nordrhein-Westfalen gegen die Steuerbescheide für das Jahr 2010 und 2011. Das Finanzamt benötigte für die Bearbeitung der Steuererklärung 2011 mehr als zehn Monate und setzte dann neben den Steuern auch Zinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr fest.

Klageverfahren betrifft aktuellen Zinszeittraum

Deutlich mehr Zinsen fielen für das Jahr 2010 an. Hier setzte das Amt die endgültige Steuer erst im Januar 2016 fest. In beiden Fällen hatten die Kläger die lange Bearbeitungszeit nicht verschuldet. Gegen die Zinsfestsetzungen legten sie Einspruch und mit Unterstützung des BdSt jetzt Klage beim Finanzgericht Münster ein (10 K 2472/16 E). Damit ist nach Angaben des BdSt erstmals ein Klageverfahren anhängig, das einen ganz aktuellen Zinszeitraum betrifft.

Von dem Verfahren profitieren können auch andere Steuerzahler profitieren, die gegen ihre Steuerzinsen vorgehen möchten. Auch sie können gegen ihren Bescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.

Zur Begründung sollte auf das Musterverfahren beim FG Münster (10 K 2472/16 E) und ergänzend auf das BFH-Verfahren (I R 77/15) verwiesen werden. Bei einem Erfolg der Klageverfahren erhalten die Einspruchsteller ggf. zu viel gezahlte Zinsen zurück.

(PM BdSt vom 26.08.2016)

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