BFH: Bauzeitzinsen auch bei Überschusseinkünften ggf. Herstellungskosten
Der BFH hat im Urteil vom 23.5.2012 - IX R 2/12 - entschieden: Sind Bauzeitzinsen während der Herstellungsphase nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG abziehbar, können sie nach § 255 Abs. 3 S. 2 HGB in die Herstellungskosten des Gebäudes einbezogen werden, wenn das fertiggestellte Gebäude durch Vermietung genutzt wird.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1761-1 unter www.betriebs-berater.de