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Steuerrecht
29.08.2008
Steuerrecht
BFH: Baumaßnahme eines Nacherben– Nur die Bereicherung unterliegt der Erbschaftsteuer

Mit Urteil vom 1.7.2008 – II R 38/07 – hat der BFH entschieden, dass Baumaßnahmen, die der Nacherbe selbst an einem zum Nachlass gehörenden Grundstück zu Lebzeiten des Vorerben in Erwartung der Nacherbfolge durchgeführt hat, von der steuerlichen Erfassung gem. § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG ausgeschlossen sind. Zwar steht dem Nacherben wegen der von ihm ausgeführten Baumaßnahmen kein Ersatzanspruch gegen den Vorerben zu. Im Umfang der Baumaßnahmen werden die Grundbesitzwerte der nachlasszugehörigen Grundstücke aber erhöht; insoweit fehlt es an einer Bereicherung des Nacherben.

Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1927-1

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