BFH: Barlohnumwandlung bei Ehegattenarbeitsverhältnis
Im Urteil vom 10.6.2008 – VIII R 68/06 – hat der erkennende Senat entschieden, dass die Versicherungsbeiträge bei Barlohnumwandlungen im Rahmen von Ehegattenarbeitsverhältnissen betrieblich veranlasst und regelmäßig ohne Prüfung einer sog. Überversorgung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen sind. Damit wendet sich der VIII. Senat zwar gegen das BFH-Urteil vom 16.5.1995 – XI R 87/93, BStBl. II 1995, 873, wonach auch eine Überversorgung des direkt versicherten Ehegatten zu prüfen ist. Mittlerweile wäre der erkennende Senat aber für den vom XI. Senat entschiedenen gleichgelagerten Fall zuständig, so dass eine Vorlage an den Großen Senat ausgeschlossen ist.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2318-2