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Steuerrecht
23.03.2010
Steuerrecht
Bundesregierung: Bankenabgabe kommt

Die Koalition hat sich am 21.3.2010 darauf verständigt, für Banken (und wohl auch Versicherungen) eine milliardenschwere Sonderabgabe (die Rede ist von ca. 9. Mrd. Euro) aufzubürden . Die Details sollen in der Woche ab dem 28.3.2010 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Die Einnahmen sollen in einen Fonds fließen, der außerhalb des Bundeshaushalts geführt wird. Die Abgabe soll abhängig von der Bilanzsumme, der Risikostruktur und der internationalen Vernetzung gezahlt werden. Sparkassen und Genossenschaftsbanken sollen weitgehend geschont werden, indem Eigenkapital und Sparanlagen aus der Bilanzsumme herausgerechnet werden. Höhe und Dauer der Abgabe sind noch offen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine „Strafsteuer", sondern um eine Art Versicherungsprämie.
 

(Handelsblatt vom 23.3.2010)


Das „Gespenst" einer Kreditklemme wird die Geldbranche kaum ins Feld führen können, da die Bundesregierung in erster Linie nicht „Kasse machen" möchte, sondern in Form eines Fonds Vorsorge vor künftigen Finanzkrisen treffen will. Außerdem harmoniert dieses Unterfangen zu den Bankenabgaben, wie sie auch in den USA und in Großbritannien erwogen werden. Durchschlagend wird es aber erst sein, wenn sich die G20-Staaten auf ein derartiges Modell verständigen. In Europa hat bislang nur Schweden eine Bankenabgabe für alle Banken eingeführt. Auch Österreich geht in diese Richtung.

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