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Steuerrecht
04.06.2018
Steuerrecht
EU-Kommission: Bahamas und St. Kitts und Nevis aus der „schwarzen Liste“ gestrichen

Da die Bahamas und St. Kitts und Nevis auf hoher politischer Ebene Verpflichtungen eingegangen sind, werden die beiden Länder in Anlage I der Schlussfolgerungen (EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete) gestrichen und in Anlage II, in der Länder und Gebiete aufgeführt sind, die ausreichende Verpflichtungen hinsichtlich der Reform ihrer Steuerpolitik eingegangen sind, aufgenommen. Ob sie ihren Verpflichtungen nachkommen, wird von der für die Erstellung der Liste zuständigen Gruppe („Gruppe ‚Verhaltenskodex‘“) sorgfältig überwacht.

(PM EU-Rat 291/18 vom 25.5.2018)

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