: BZSt ab 1.7.2010 für Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer zuständig
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist ab dem 1.7.2010 bundesweit für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer die zuständige Finanzbehörde . Bis zum 30.6.2010 sind dafür noch Finanzämter der Länder zuständig. Der Zuständigkeitswechsel beruht auf Ergebnissen der Föderalismusreformkommission II und der entsprechenden Änderung des § 5 Nr. 25 des Finanzverwaltungsgesetzes (Artikel 6 des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform vom 10.8.2009, BGBl. I 2009, 2702). Steuerpflichtige sind nach wie vor zur Anmeldung und Abführung von Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer verpflichtet.
(BZSt-online vom 3.3.2010)