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Steuerrecht
11.07.2013
Steuerrecht
: BStBK begrüßt Verabschiedung der PartGmbB

Nachdem der Bundestag bereits am 13.6.2013 das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) in 2. und 3. Lesung verabschiedet hatte, passierte es am 5.7.2013 auch den Bundesrat. Das Gesetz wird voraussichtlich noch im Juli 2013 in Kraft treten. Auch für die PartGmbB gilt zwar der Grundsatz, dass die Berufshaftpflichtversicherung angemessen sein muss. Es wird aber gesetzlich klargestellt, dass die Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung erfüllt ist, wenn die Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1 Mio. Euro abgeschlossen wird. Der Gesetzgeber ist damit einer zentralen Forderung der BStBK gefolgt. Es besteht nun nicht mehr die Gefahr, dass die Haftungsbeschränkung nachträglich wegfällt, wenn ein Gericht in einem späteren Haftungsprozess feststellen sollte, dass die Versicherung doch nicht angemessen war. Die Verabschiedung des PartGmbB sorgt für die nötige Rechtssicherheit.
(Quelle: PM BStBK vom 9.7.2013)

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