: BMF Steuerberatungskosten – Zuordnung zu Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Kosten der Lebensführung
Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 (BGBl. I S. 3682, BStBl I 2006 S. 79) wurde der Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ausgeschlossen. Steuerberatungskosten sind nur noch zu berücksichtigen, wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF unter dem 21.12 2007 - IV B 2 - S 2144/07/0002 ein detailliertes Anwendungsschreiben herausgegeben