BMF: BFH-Urteile zur grenzüberschreitenden Organschaft (Nichtanwendungserlass)
Das BMF hat im Schreiben vom 28.12.2011 – IV C 2 – S 2770/11/10002 – klargestellt, dass das BFHUrteil vom 9.2.2011 – I R 54, 55/10 – zur grenzüberschreitenden Organschaft von der Finanzverwaltung über den Einzelfall hinaus nicht angewendet wird. Der BFH vertritt darin die Auffassung, dass eine inländische Kapitalgesellschaft im Rahmen einer gewerbesteuerlichen Organschaft Organgesellschaft eines in Großbritannien ansässigen gewerblichen Unternehmers als Organträger sein kann. Diese Meinung steht dem BMF zufolge nicht im Einklang mit der Auslegung des DBA-Diskriminierungsverbots durch die OECD-Mitgliedstaaten.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-86-8 unter www.betriebs-berater.de
Dazu erscheint in Kürze ein BB-Kommentar von Behrens.