BFH: BFH: Rechtsweg bei Auskunftsansprüchen des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA
Der BFH hat mit Beschluss vom 16.9.2020 – II B 65/19 - entschieden: Für Rechtsstreitigkeiten, die auf ein Informationsfreiheitsgesetz gestützte Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters über Bewegungen auf den Steuerkonten des Insolvenzschuldners betreffen, ist nicht der Finanzrechtsweg, sondern der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.