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Steuerrecht
04.08.2015
Steuerrecht
BMF: Automatischer Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten von Amerika nach dem FATCA-Abkommen vom 31.5.2013

Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika haben sich darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten (mit US-Bezug bzw. mit Bezug zu Deutschland) eine effektive Besteuerung sicherzustellen (FATCA-Abkommen). Durch das Abkommen verpflichten sich die beiden Vertragsparteien, die vereinbarten Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig automatisch auszutauschen.

Nach § 117c Abgabenordnung hat die Übermittlung der auszutauschenden Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung zu erfolgen.

Das BMF hat ein Schreiben und den Datensatz nun veröffentlicht. Diese finden Sie hier.

BMF, Schreiben vom 17.7.2015 - IV B 6 - S 1316/11/10052 :124 (DOK 2015/0486391)

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