BMF: Automatischer Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten von Amerika - Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem FATCA - Abkommen
Am 31.5.2013 haben Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika das FATCA-Abkommen geschlossen. Dieses Abkommen regelt den automatischen Austausch steuerlich relevanter Daten, die von Finanzinstituten erhoben werden, um die Steuerehrlichkeit auch in internationalen Sachverhalten zu erhöhen. Auf Grundlage des § 117c Abs. 1 S. 1 AO hat das BMF mit Zustimmung des Bundesrates die FATCA-USA-UmsV erlassen.
Nun hat das BMF ein umfassendes Schreiben zu den Anwendungsfragen erlassen.
Das Schreiben finden Sie hier.