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Steuerrecht
16.01.2013
Steuerrecht
BZSt: Authentifizierte Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen

Zusammenfassende Meldungen müssen ab dem 1.1.2013 authentifiziert übermittelt werden. Für eine Übergangszeit bis zum 31.8.2013 werden Abgaben ohne Authentifizierung über den Formularserver (www.formulare-bfinv.de) weiterhin akzeptiert. Zusammenfassende Meldungen können nach dem 31.8.2013 nur noch über das ElsterOnline-Portal oder das BZStOnline-Portal mit einer entsprechenden Authentifizierung übermittelt werden. Diese Änderung ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung i. V. m. § 150 Abs. 6 AO. Auf Grund der zu erwartenden großen Zahl von Registrierungen in den Online-Portalen muss mit sehr langen Bearbeitungszeiten gerechnet werden. Informationen zu den Verfahren finden Sie auf den Internetseiten des BZSt unter der Themenseite Elektronische Abgabe.
Quelle: www.bzst.de
(PM BZSt vom 10.1.2013)

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