BFH: Auswirkungen eines verlorenen Sanierungsdarlehens
Im Urteil vom 19.8.2008 – IX R 63/05 – hat der BFH wie folgt entschieden: Auch ein vom Gesellschafter zur Sanierung einer GmbH gegebenes Darlehen gehört zu den Anschaffungskosten der Beteiligung. Wird das Darlehen später nicht zurückgezahlt, kann der Verlust einkommensteuerlich berücksichtigt werden.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2489-3 unter www.betriebs-berater.de
--Das Urteil betrifft noch die Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG und hat daher noch die §§ 32a, 32b GmbHG betr. eigenkapitalersetzende Darlehen zum Gegenstand. Zur ertragsteuerlichen BehandlungvonSanierungsgewinnenvgl.auchOFD Hannover, 19.9.2008 – S 2140 – 8 – StO 241 (s. u.).