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Steuerrecht
31.01.2017
Steuerrecht
FG Rheinland-Pfalz: Auswirkungen eines Gesamtplans bei der Übertragung eines Unternehmens in mehreren Schritten auf den Zeitpunkt der Beendigung einer Organschaft

FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 8.12.2016 – 6 K 2485/13 – wie folgt entschieden:

1. Die umsatzsteuerliche Rechtsprechung zum Gesamtplan einer Geschäftsveräußerung betrifft einen sehr speziell gelagerten Einzelfall und ist nicht übertragbar auf andere Fälle in der Weise, dass bei dem gewollten Übergang eines auf der Veräußerer-Seite gesplitteten Geschäftsbetriebes auf einen Erwerber stets eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen sei.

2. Bei mehreren Leistungsbeziehungen ist jeder Vorgang einzeln und selbstständig zu beurteilen. Die wirtschaftliche Betrachtung ist nicht maßgeblich und auch nicht durch den Neutralitätsgrundsatz und den Zweck des § 1 Abs. 1a UStG der Erleichterung von Geschäftsveräußerungen geboten.

3. Die zum Ertragssteuerrecht ergangene Gesamtplan-Rechtsprechung bei Betriebsveräußerungen ist vor dem Hintergrund der Gewährung der Tarifbegünstigung zu würdigen. Der Rechtsprechung ist auch kein allgemein gültiger Rechtsgrundsatz dergestalt zu entnehmen, dass, wenn mehrere Teil-Veräußerungsakte in einer Urkunde geregelt wurden und erkennbar in ihrem Zusammenspiel auf die Übertragung eines ganzen Geschäftsbetriebes auf einen (oder mehrere verbundene) Erwerber gerichtet sind, diese stets aufgrund wirtschaftlicher Betrachtungsweise einheitlich zu beurteilen sind.

–   Das FG hat die Revision zugelassen. 

Volltext unter: BBL2017-214-4

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