BR: Ausweitung der Strafprozessordnung zur Verfolgung der Steuerkriminalität
Der Bundesrat hat am 10.2.2017 der hessischen Initiative zugestimmt, im Rahmen des Entwurfs des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes die Telekommunikationsüberwachung in allen Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung einsetzen zu können, um Steuerkriminelle zu stellen. Besonders schwere Steuerhinterziehung sollte auch mit besonderen Mitteln bekämpft werden. Die Strafprozessordnung muss im Sinne aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler daher erweitert werden.
(Quelle: PM Hess. FinMin vom 10.2.2017)