FG Münster: Ausübung eines vorbehaltenen Widerrufs der Schenkung eines Kommanditanteils als Rechtsgeschäft gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, das den Anspruch auf Übertragung von Gesellschaftsanteilen begründet
FG Münster, Urteil vom 20.12.2016 – 8 K 1686/13 GrE
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG unterliegt, wenn zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört, ein Rechtsgeschäft der Besteuerung, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile der Gesellschaft begründet, wenn durch die Übertragung unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % der Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers oder in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder in der Hand von abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen allein vereinigt werden würden. Unter einem Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf die Übertragung von Gesellschaftsanteilen begründet, ist auch eine einseitige Willenserklärung zu verstehen, die den bisherigen Anteilsinhaber zur Übertragung verpflichtet.
Volltext unter: BBL2017-150-5