BFH: Aussetzungszinsen bei übereinstimmender Erledigungserklärung
Der BFH hat mit Urteil vom 14.6.2017 – I R 38/15 – wie folgt entschieden:
Eine Anfechtungsklage ist im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärung auch dann mit Eingang der zweiten Erledigungserklärung oder mit Eintritt der Fiktion des § 138 Abs. 3 FGO endgültig i. S. des § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AO erfolglos, wenn der angefochtene Bescheid später auf Grundlage einer tatsächlichen Verständigung geändert wird.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2017-2710-3