BMF: Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke
Der BFH hat am 18.12.2013 entschieden, dass Zweifel an der Verfassungskonformität der Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen gemäß § 4h EStG bestehen, und deshalb die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids nach § 69 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 3 S. 1 FGO gewährt. Das BMF findet die Zweifel nicht berechtigt. Deshalb ist der Beschluss über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
BMF, Schreiben vom 13.11.2014 – IV C 2 - S-2742-a/07/10001 :009