FG Münster: Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung des Zollamtes gegenüber einem im EU-Ausland ansässigen Transportunternehmen bezüglich der Vorschriften des Mindestlohngesetzes
Das FG Münster hat mit Beschluss vom 26.9.2019 – 9 V 1280/19 AO - entschieden:
Nach § 15 S. 1 MiLoG i. V. m. § 2 SchwarzArbG wird die Zollverwaltung – auch wenn der Erlass einer Prüfungsverfügung nicht ausdrücklich genannt wird – ermächtigt, die Einhaltung des Mindestlohns zu prüfen, was auch die Möglichkeit, eine solche Prüfung anzuordnen, voraussetzt.
2. Die Anordnung einer Prüfung i. S. d. § 15 Abs. 1 MiLoG i. V. m. § 2 SchwarzArbG steht im Ermessen der Behörde.
(Leitsätze der Redaktion)