BFH: Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen
Der BFH hat durch Urteil vom 26.1.2011 – IX R 20/10 – entschieden: Zu außerordentlichen Einkünften (die niedriger besteuert werden) führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen führt. Im konkreten Fall ging es um die Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die zu einem geringeren Teil in einem Veranlagungszeitraum und zum weitaus größeren Teil in dem darauffolgenden Veranlagungszeitraum geleistet wurde. Zwar liegt diese Progressionsbelastung typischerweise nicht vor, wenn eine einheitliche Entschädigungsleistung in mehreren Veranlagungszeiträumen zufließt; indes kann eine nur geringfügige Teilleistung in dem dem Zuflussjahr der Hauptentschädigungsleistung vorangegangenen Veranlagungszeitraum dieser Ausnahmesituation mit ihrem Bedarf nach der von § 34 EStG bezweckten Progressionsabmilderung entsprechen.
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